Hausordnung

Hausordnung des Hortes

 

Die Räumlichkeiten des Hortes sind im Erdgeschoss der Oberschule im Haus 1 und Haus 2 untergebracht. Die Eingänge befinden sich auf der Nord- und Südseite über dem großen oder dem kleinen Schulhof. Die roten Fluchttüren werden nur im Notfall benutzt, es sei denn, die Türen stehen offen.

Der Speiseraum wird von allen Kindern der Grund- und Oberschule genutzt.

 

Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem großen Parkplatz der Oberschule. Beachten Sie, dass in der Straße „An der dicken Eiche“ ein Park- und Halteverbot ist.

 

Unser Hort ist Montag bis Freitag von 5.45 - 7.45 Uhr und nach Unterrichtsschluss bis 18.00 Uhr geöffnet, in den Ferien von 5.45 – 18.00 Uhr.

Schließtage werden rechtzeitig im Voraus bekanntgegeben.

 

Besucher melden sich im Büro der Leiterin. Dieses befindet sich im Haus 2.

 

Für die Betreuung Ihres Kindes im Hort, bedarf es einen Vertrag mit dem Träger, der Stadt Calau. Dieser beinhaltet auch, die Ihrem Kind zustehende Betreuungszeit.

Bei nicht benötigter Betreuung z.B. durch Krankheit o.a. bitten wir Sie Ihr Kind zu entschuldigen. Meldepflichtige Krankheiten, laut Infektionsschutzgesetz sind unverzüglich in der Einrichtung bekannt zu geben.

Für die Ferien benötigen wir eine schriftliche An- oder Abmeldung.

 

Wir verabreichen keine Medikamente an die Kinder. Sollte ein Notfallmedikament nötig sein, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Sorgeberechtigten, Arzt und Einrichtung.

 

In unserem Hort treffen sich Kinder verschiedener Altersgruppen. Die Räume sind als Funktionsräume gestaltet und für die Kinder jederzeit zugänglich. Es befindet sich nicht in jedem Raum eine Aufsichtsperson. Unsere Kinder werden über Verhaltensregeln in den einzelnen Räumen belehrt. Diese stehen auch an den Türen.

 

Der Zwischentrakt im Eingangsbereich und die Treppe zur Oberschule sind kein Spielbereich.

 

Die Kinder melden sich bei der Ankunft im Hort bei einem Erzieher/ einer Erzieherin an und tragen sich selbstständig in die Anwesenheitslisten ein.

Bei der Abholung verabschieden sie sich bei einem Erzieher/ einer Erzieherin. Nur wenn wir Blickkontakt zur abholberechtigten Personen haben, darf das Kind den Hort verlassen.

Für die Kinder, die alleine nach Hause gehen, benötigen wir eine schriftliche Erlaubnis von den sorgeberechtigten Personen.

Telefonische Absprachen werden nur im Notfall entgegen genommen.

 

Nach dem Unterricht halten sich die Kinder in den Funktionsräumen oder auf dem Außengelände auf. Ab 14.00 Uhr und entsprechender Anmeldung, können sie an den Nachmittagsangeboten teilnehmen, welche in den Turnhallen, den Schulgebäuden oder im Hort stattfinden.

 

Alle Kinder tragen im Hort feste Hausschuhe. Diese werden in den Funktionsräumen nicht ausgezogen.

 

Die Kinder gehen mit Spiel- und Bastelmaterial sorgfältig um. Sie achten auf Sauberkeit in den Räumen und dem Außengelände. Nach dem Spielen räumen sie ihre Spielsachen selbstständig auf.

 

Das Essen und Trinken ist nur im Flurbereich und in der Küche gestattet.

 

Fenster und Rollos werden nur von den Aufsichtspersonen betätigt.

 

Für private Spielsachen, Geld, Wertgegenstände etc. wird seitens des Hortes keine Haftung übernommen. Bei Verlusten von Kleidungsstücken wenden sich Eltern bzw. Kinder an den Erzieher/ die Erzieherinnen.

 

Die Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten ist den Kindern während des Aufenthaltes im Hort untersagt.

 

Bei der Räumung des Hortes durch Alarm, befindet sich der Sammelplatz auf dem Schulhof der Grundschule.